Doppelbehandlung in der Physiotherapie
Das müssen Sie über Doppeltermine wissen
Was ist ein Doppeltermin?
Ein Doppeltermin bedeutet, dass wir zwei verordnete Behandlungseinheiten (z. B. Krankengymnastik oder Manuelle Therapie) direkt hintereinander durchführen. Anstatt der üblichen Einzelbehandlungszeit von ca. 15–20 Minuten verlängert sich Ihre Therapiezeit pro Besuch auf ca. 30–40 Minuten.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Höhere Intensität: Wir haben mehr Zeit, um gezielt an Ihren Beschwerden zu arbeiten und Übungen zu vertiefen.
- Weniger Fahrtwege: Da zwei Einheiten pro Termin kombiniert werden, halbiert sich die Anzahl Ihrer Anfahrten zur Praxis.
- Schnellere Ergebnisse: Durch die längere Behandlungsdauer können therapeutische Techniken oft effektiver wirken.
Voraussetzung der Verordnung
Der Arzt muss die Doppelbehandlung explizit auf der Verordnung vermerken (oft im Feld „Leitsymptomatik“ oder „Begründung“ mit einem Zusatz wie „als Doppelbehandlung“ oder „Doppeltermin“).
F.A.Q.
Ja. Damit wir zwei Einheiten in einer Sitzung mit der Krankenkasse abrechnen können, muss Ihr Arzt diesen Wunsch explizit auf der Verordnung vermerken (z. B. im Feld „Leitsymptomatik“ oder als Zusatz „Doppelbehandlung erforderlich“).
Ausnahme: Bei einer Blankoverordnung (seit 2024/2025 möglich) entscheiden wir als Therapeuten selbst über die Dauer und Frequenz.
Die Gesamtzahl der Einheiten auf Ihrem Rezept bleibt gleich, aber die Anzahl der Besuche verringert sich.
Beispiel: Wenn Ihr Arzt 6 Einheiten verordnet hat und diese als Doppeltermine durchgeführt werden, kommen Sie insgesamt 3 Mal zu uns in die Praxis.
Nein, die gesetzliche Zuzahlung bleibt in der Summe identisch. Sie zahlen lediglich den Betrag für die gesamten verordneten Einheiten (10 € Rezeptgebühr + 10 % des Warenwertes). Da sich die Anzahl der Einheiten nicht ändert, bleibt auch Ihr Eigenanteil gleich.
Sollte Ihr Arzt keinen Doppeltermin verordnet haben, Sie aber dennoch eine längere Behandlungszeit wünschen, können Sie zusätzliche Zeit als Selbstzahlerleistung hinzubuchen. Sprechen Sie uns hierfür einfach vor der Terminplanung an.
Zum 1. Januar 2026 wurden die Vergütungssätze für physiotherapeutische Leistungen angepasst. Für Sie als Patient ändert sich am Ablauf der Doppelbehandlung dadurch nichts, lediglich die Abrechnungswerte zwischen Praxis und Krankenkasse wurden aktualisiert.
Unser Team am Empfang berät Sie gerne bei der Planung Ihrer Termine. Nutzen Sie für Ihre Reservierung auch unser Online-Buchungsportal oder rufen Sie uns an.
